TAGESFAHRT
Die Verkehrsbetriebe Extertal GmbH (vbe) betreiben auf der Bahnstrecke von Rinteln nach Alverdissen auf einer Länge von ca. 18 km einen Draisinenbetrieb . Pro Rinteln e. V. und Lippe Tourismus & Marketing AG treten als Verkaufsbüros und damit lediglich als Vermittler für Fahrten mit den Draisinen auf.
Wenn ein Kunde eine Draisine mieten möchte, so kommt ein Mietvertrag zwischen dem Kunden und der vbe durch die Vermittlung von Pro Rinteln e. V. oder Lippe Tourismus & Marketing AG auf der Grundlage der folgenden allgemeinen Mietbedingungen zustande:
1. Abschluss des Mietvertrages
1.1. Der Kunde stellt schriftlich, elektronisch oder fernmündlich an Pro Rinteln e.V. oder Lippe Tourismis und Marketing AG eine Anfrage und erhält daraufhin ein schriftliches Angebot über die von Pro Rinteln e.V. zu erbringende Leistung. Dieses Angebot wird bis zum Ablauf der in den Angebot genannten Reservierungsfrist aufrechterhalten.
1.2. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Kunde innerhalb der Reservierungsfrist den im Angebot ausgewiesenen Entgeltbetrag vollständig überweist und der Betrag bis zum Ablauf der Reservierungsfrist auf dem Konto von Pro Rinteln e.V. gutgeschrieben ist. Andernfalls verfällt die Reservierung und Pro Rinteln e.V. ist berechtigt, über die Draisine(n) anderweitig zu verfügen.
1.3. Erfolgt die Anfrage weniger als 10 Tage vor Beginn des Mietzeitraumes, so kann der Vertragsabschluss auch mündlich oder fernmündlich erfolgen.
1.4. Bei einer Buchung vor Ort kommt der Vertrag durch die Entrichtung des Mietpreises und durch Unterzeichnung der Sicherheitshinweise zustande.
1.5. Die Sicherheitshinweise sind Bestandteil des Mietvertrages und müssen vor Fahrtantritt unterzeichnet werden.
2. Bezahlung
2.1. Der Mietpreis beträgt pro Draisine und Tag für max. 4 Personen:
von April bis Oktober montags bis freitags 44,00; für Gruppen ab 4 Draisinen 42,00; samstags, sonntags und feiertags 49,00 und für Gruppen ab 4 Draisinen 42,00.
2.2. Für alle Fahrten hat die Bezahlung nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu erfolgen. Andernfalls behält sich Pro Rinteln e.V. vor, die Draisinen anderweitig zu vergeben. Ausnahmen können in Absprache mit Pro Rinteln e.V. vereinbart weren. Die Zahlungsmodalitäten werden in der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
3. Leistungen
Am Miettag erfolgt die Ausgabe der Draisinen ab 09:00 Uhr . Die Ausgabe erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass der Kunde die vor Ort ausgegeben Sicherheitshinweise gelesen und unterzeichnet hat.
Die Draisine steht dem Kunden bis 17:00 Uhr zur Verfügung. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Kunde die Draisine spätestens am Ausgangspunkt abzugeben. Beim Überschreiten der vorgegebenen Rückkehrzeit behalten wir uns vor, auftretende Kosten in Rechnung zu stellen.
4. Altersbestimmungen
Die Vermietung der Draisinen kann nur an volljährige Personen erfolgen. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung volljähriger Personen eine Draisine fahren.
5. Stornierungen
5.1. Der Kunde kann vor Anmietbeginn jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei Pro Rinteln e. V. oder bei Lippe Tourismus & Marketing AG.
5.2. Der Nichtantritt ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung gilt nicht als Rücktritt vom Mietvertrag.
5.3. Tritt der Kunde vom Mietvertrag zurück, so kann Pro Rinteln e. V. oder Lippe Tourismus & Marketing AG für die vbe unter Berücksichtung gewöhnlich er sparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Mietsache Schadensersatz nach den folgenden Pauschalsätzen verlangen:
ab 1 Monat bis 10 Tage vor Anmietungsbeginn 15,00 Bearbeitungsgebühr
ab 9. Tag vor Anmietungsbeginn 50 % des Mietpreises
bei Nichtantritt am Fahrtag 100% des Mietpreises
Dem Kunden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass der vbe ein geringerer Schaden entstanden ist, die vbe kann einen konkret höheren Schaden ebenfalls geltend machen, der dann im Einzelnen nachzuweisen ist.
5.4. Falls andere als die gebuchten Personen die angemietete Draisine benutzen wollen, so ist dies Pro Rinteln e. V. oder Lippe Tourismus & Marketing AG rechtzeitig mitzuteilen.
5.5. Bearbeitungs- und Rücktritts entgelte sind sofort zur Zahlung fällig.
6. Wetterbedingungen
Die Draisinen werden in der Zeit vom 01.04. bis 31.10. eines Jahres bei jedem Wetter zur Verfügung gestellt. Bei "schlechtem Wetter" ist Pro Rinteln e. V. bzw. Lippe Tourismus & Marketing AG nicht verpflichtet, ein Alternativprogramm anzubieten. Sonnen- und Regenschutz werden nicht gestellt, so dass der Kunde sich vorher auf die Wetterbedingungen entsprechend einzustellen hat.
7. Rechte und Pflichten des Kunden im Leistungsstörungsfall
Der Kunde hat bei Leistungsstörungen in jedem Fall Abhilfe zu verlangen. Er ist verpflichtet, seine Beanstandungen so schnell wie möglich den Kundenbetreuern von Pro Rinteln e. V./ Lippe Tourismus & Marketing AG mitzuteilen, so dass diese für Abhilfe sorgen können. Entsteht dem Kunden ein Schaden, der von den Mitarbeitern von Pro Rinteln e. V./ Lippe Tourismus & Marketing AG oder der vbe verschuldet ist, so gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen, wobei die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536 a BGB ausdrücklich ausgeschlossen wird.
Verursacht der Kunde aufgrund unsachgemäßen Verhaltens bzw. Nichteinhalten der Sicherheitshinweise Beschädigungen an der Draisine und/oder der Infrastruktur, ist der Kunde dafür haftbar!
8. Anmietung im Rahmen von Pauschalangeboten
Erfolgt die Anmietung der Draisinen im Rahmen eines Pauschalangebotes , ist Vertragspartner der jeweilige Reiseveranstalter.
9. Besonderheiten
Die Verkehrsbetriebe Extertal GmbH (vbe) behält sich vor, Termine zu ändern, wenn aus bahntechnischen Gründen Transporte auf der Strecke stattfinden.
10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Gerichtsstand
10.1 Sollte eine Bestimmung des Mietvertrages nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sollte der Vertrag in einzelnen Teilen unwirksam sein oder Lücken enthalten, so tritt an die Stelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung, die dem sonstigen Inhalt des Vertrages entspricht und dem wirtschaftlichen Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Das gleiche gilt für die vorliegenden Anmietbedingungen.
10.2. Soweit gesetzlich zulässig, wird der Sitz der vbe als Gerichtsstand vereinbart. Dieser ist ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten, mit Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder mit juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts.
Rinteln, November 2008
ABENDFAHRT
Die Verkehrsbetriebe Extertal GmbH (vbe) betreiben auf der Bahnstrecke von Rinteln nach Alverdissen auf einer Länge von ca. 18 km einen Draisinenbetrieb . Pro Rinteln e. V. und Lippe Tourismus & Marketing AG treten als Verkaufsbüros und damit lediglich als Vermittler für Fahrten mit den Draisinen auf.
Wenn ein Kunde eine Draisine mieten möchte, so kommt ein Mietvertrag zwischen dem Kunden und der vbe durch die Vermittlung von Pro Rinteln e. V. oder Lippe Tourismus & Marketing AG auf der Grundlage der folgenden allgemeinen Mietbedingungen zustande:
1. Abschluss des Mietvertrages
1.1. Der Kunde stellt schriftlich, elektronisch oder fernmündlich an Pro Rinteln e.V. oder Lippe Tourismis und Marketing AG eine Anfrage und erhält daraufhin ein schriftliches Angebot über die von Pro Rinteln e.V. zu erbringende Leistung. Dieses Angebot wird bis zum Ablauf der in den Angebot genannten Reservierungsfrist aufrechterhalten.
1.2. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Kunde innerhalb der Reservierungsfrist den im Angebot ausgewiesenen Entgeltbetrag vollständig überweist und der Betrag bis zum Ablauf der Reservierungsfrist auf dem Konto von Pro Rinteln e.V. gutgeschrieben ist. Andernfalls verfällt die Reservierung und Pro Rinteln e.V. ist berechtigt, über die Draisine(n) anderweitig zu verfügen.
1.3. Erfolgt die Anfrage weniger als 10 Tage vor Beginn des Mietzeitraumes, so kann der Vertragsabschluss auch mündlich oder fernmündlich erfolgen.
1.4. Bei einer Buchung vor Ort kommt der Vertrag durch die Entrichtung des Mietpreises und durch Unterzeichnung der Sicherheitshinweise zustande.
1.5. Die Sicherheitshinweise sind Bestandteil des Mietvertrages und müssen vor Fahrtantritt unterzeichnet werden.
2. Bezahlung
2.1. Der Mietpreis beträgt pro Draisine und Abend für max. 4 Personen beträgt 28,00 .
2.2. Für alle Fahrten hat die Bezahlung nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu erfolgen. Andernfalls behält sich Pro Rinteln e.V. vor, die Draisinen anderweitig zu vergeben. Ausnahmen können in Absprache mit Pro Rinteln e.V. vereinbart weren. Die Zahlungsmodalitäten werden in der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
3. Leistungen
Am Miettag erfolgt die Ausgabe der Draisinen um 18:00 Uhr . Die Ausgabe erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass der Kunde die vor Ort ausgegeben Sicherheitshinweise gelesen und unterzeichnet hat.
Die Draisine steht dem Kunden bis 21:30 Uhr zur Verfügung. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Kunde die Draisine spätestens am Ausgangspunkt abzugeben. Beim Überschreiten der vorgegebenen Rückkehrzeit behalten wir uns vor, auftretende Kosten in Rechnung zu stellen.
4. Altersbestimmungen
Die Vermietung der Draisinen kann nur an volljährige Personen erfolgen. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung volljähriger Personen eine Draisine fahren.
5. Stornierungen
5.1. Der Kunde kann vor Anmietbeginn jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei Pro Rinteln e. V. oder bei Lippe Tourismus & Marketing AG.
5.2. Der Nichtantritt ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung gilt nicht als Rücktritt vom Mietvertrag.
5.3. Tritt der Kunde vom Mietvertrag zurück, so kann Pro Rinteln e. V. oder Lippe Tourismus & Marketing AG für die vbe unter Berücksichtung gewöhnlich er sparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Mietsache Schadensersatz nach den folgenden Pauschalsätzen verlangen:
ab 1 Monat bis 10 Tage vor Anmietungsbeginn 15,00 Bearbeitungsgebühr
ab 9. Tag vor Anmietungsbeginn 50 % des Mietpreises
bei Nichtantritt am Fahrtag 100% des Mietpreises
Dem Kunden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass der vbe ein geringerer Schaden entstanden ist, die vbe kann einen konkret höheren Schaden ebenfalls geltend machen, der dann im Einzelnen nachzuweisen ist.
5.4. Falls andere als die gebuchten Personen die angemietete Draisine benutzen wollen, so ist dies Pro Rinteln e. V. oder Lippe Tourismus & Marketing AG rechtzeitig mitzuteilen.
5.5. Bearbeitungs- und Rücktritts entgelte sind sofort zur Zahlung fällig.
6. Wetterbedingungen
Die Draisinen werden in der Zeit vom 23.05. bis 09.08.2003 bei jedem Wetter zur Verfügung gestellt. Bei "schlechtem Wetter" ist Pro Rinteln e. V. bzw. Lippe Tourismus & Marketing AG nicht verpflichtet, ein Alternativprogramm anzubieten. Sonnen- und Regenschutz werden nicht gestellt, so dass der Kunde sich vorher auf die Wetterbedingungen entsprechend einzustellen hat.
7. Rechte und Pflichten des Kunden im Leistungsstörungsfall
Der Kunde hat bei Leistungsstörungen in jedem Fall Abhilfe zu verlangen. Er ist verpflichtet, seine Beanstandungen so schnell wie möglich den Kundenbetreuern von Pro Rinteln e. V./ Touristik-Marketing Kreis Lippe mitzuteilen, so dass diese für Abhilfe sorgen können. Entsteht dem Kunden ein Schaden, der von den Mitarbeitern von Pro Rinteln e. V./ Touristik-Marketing Kreis Lippe oder der vbe verschuldet ist, so gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen, wobei die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536 a BGB ausdrücklich ausgeschlossen wird.
Verursacht der Kunde aufgrund unsachgemäßen Verhaltens bzw. Nichteinhalten der Sicherheitshinweise Beschädigungen an der Draisine und/oder der Infrastruktur, ist der Kunde dafür haftbar!
8. Anmietung im Rahmen von Pauschalangeboten
Erfolgt die Anmietung der Draisinen im Rahmen eines Pauschalangebotes , ist Vertragspartner der jeweilige Reiseveranstalter.
9. Besonderheiten
Die Verkehrsbetriebe Extertal GmbH (vbe) behält sich vor, Termine zu ändern, wenn aus bahntechnischen Gründen Transporte auf der Strecke stattfinden.
10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Gerichtsstand
10.1. Sollte eine Bestimmung des Mietvertrages nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sollte der Vertrag in einzelnen Teilen unwirksam sein oder Lücken enthalten, so tritt an die Stelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung, die dem sonstigen Inhalt des Vertrages entspricht und dem wirtschaftlichen Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Das gleiche gilt für die vorliegenden Anmietbedingungen.
10.2. Soweit gesetzlich zulässig, wird der Sitz der vbe als Gerichtsstand vereinbart. Dieser ist ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten, mit Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder mit juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts.
Rinteln, November 2009
Lesezeichen