Allgemeine Anmietbedingungen

TAGESFAHRT

Die Verkehrsbetriebe Extertal GmbH (vbe) betreiben auf der Bahnstrecke von Rinteln nach Alverdissen auf einer Länge von ca. 18 km einen Draisinenbetrieb. Pro Rinteln e. V. und Lippe Tourismus & Marketing GmbH treten als Verkaufsbüros und damit lediglich als Vermittler für Fahrten mit den Draisinen auf.
Wenn ein Kunde eine Draisine mieten möchte, so kommt ein Mietvertrag zwischen dem Kunden und der vbe durch die Vermittlung von Pro Rinteln e. V. oder Lippe Tourismus & Marketing GmbH auf der Grundlage der folgenden allgemeinen Mietbedingungen zustande:

1. Abschluss des Mietvertrages

1.1. Der Kunde stellt schriftlich, elektronisch oder fernmündlich an Pro Rinteln e.V. oder Lippe Tourismus und Marketing GmbH eine Anfrage und erhält daraufhin ein schriftliches Angebot über die von Pro Rinteln e.V. zu erbringende Leistung. Dieses Angebot wird bis zum Ablauf der in dem Angebot genannten Reservierungsfrist aufrechterhalten.

1.2. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Kunde innerhalb der Reservierungsfrist den im Angebot ausgewiesenen Entgeltbetrag vollständig überweist und der Betrag bis zum Ablauf der Reservierungsfrist auf dem Konto von Pro Rinteln e.V. gutgeschrieben ist. Andernfalls verfällt die Reservierung und Pro Rinteln e.V. ist berechtigt, über die Draisine(n) anderweitig zu verfügen

1.3. Erfolgt die Anfrage weniger als 10 Tage vor Beginn des Mietzeitraumes, so kann der Vertragsschluss auch mündlich oder fernmündlich erfolgen.

1.4. Bei einer Buchung vor Ort kommt der Vertrag durch die Entrichtung des Mietpreises und durch Unterzeichnung der Sicherheitshinweise zustande.

1.5 Die Sicherheitshinweise sind Bestandteil des Mietvertrages und müssen vor Fahrtantritt unterzeichnet werden.

2. Bezahlung

2.1. Der Mietpreis beträgt pro Akkudraisine und Tag für max. 4 Personen:
von April bis Oktober mittwochs bis sonntags und an den Feiertagen € 75,00.

2.2. Das Entgelt ist mit Vertragsabschluss sofort fällig. Wird der Betrag nicht bis zum Ablauf der im Angebot genannten Reservierungsfrist auf dem Konto von Pro Rinteln e.V. unter Angabe der Buchungsnummer gutgeschrieben, so verfällt die Reservierung und der Mieter verliert sämtliche Rechte aus diesem Vertrag.

3. Leistungen

Am Miettag erfolgt die Ausgabe der Draisinen ab 09:00 Uhr. Die Ausgabe erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass der Kunde die vor Ort ausgegeben Sicherheitshinweise gelesen und unterzeichnet hat!! Vor der Abfahrt erfolgt eine ca. 10 minütige Sicherheitseinweisung
am Draisinen-Bahnhof. Bitte stellen Sie sich auf eine evtl. Wartezeit ein. Vielen Dank!
Die Draisine steht dem Kunden bis 17:00 Uhr zur Verfügung. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Kunde die Draisine spätestens am Ausgangspunkt abzugeben. Beim Überschreiten der vorgegebenen Rückkehrzeit behalten wir uns vor, auftretende Kosten in Rechnung zu stellen.

4. Altersbestimmungen

Die Vermietung der Draisinen kann nur an volljährige Personen erfolgen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung volljähriger Personen eine Draisine fahren.

5. Stornierungen

5.1. Der Kunde kann vor Anmietbeginn jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei Pro Rinteln e. V. oder bei Lippe Tourismus & Marketing GmbH.

5.2. Der Nichtantritt ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung gilt nicht als Rücktritt vom Mietvertrag.

5.3. Tritt der Kunde vom Mietvertrag zurück, so kann Pro Rinteln e. V. oder Lippe Tourismus & Marketing GmbH für die vbe unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Mietsache Schadensersatz nach den folgenden Pauschalsätzen verlangen:

ab 1 Monat bis 10 Tage vor Anmietungsbeginn 20,00 € Bearbeitungsgebühr
ab 9. Tag vor Anmietungsbeginn 50 % des Mietpreises
bei Nichtantritt am Fahrtag 100 % des Mietpreises

Dem Kunden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass der vbe ein geringerer Schaden entstanden ist, die vbe kann einen konkret höheren Schaden ebenfalls geltend machen, der dann im Einzelnen nachzuweisen ist.

5.4. Falls andere als die gebuchten Personen die angemietete Draisine benutzen wollen, so ist dies Pro Rinteln e. V. oder Lippe Tourismus & Marketing GmbH rechtzeitig mitzuteilen.

5.5. Bearbeitungs- und Rücktrittsentgelte sind sofort zur Zahlung fällig.

6. Wetterbedingungen

Die Draisinen werden in der Regel in der Zeit vom April bis Oktober/November eines Jahres bei jedem Wetter zur Verfügung gestellt. Bei „schlechtem Wetter“ ist Pro Rinteln e. V. bzw. Lippe Tourismus & Marketing GmbH nicht verpflichtet, ein Alternativprogramm anzubieten. Sonnen- und Regenschutz werden nicht gestellt, so dass der Kunde sich vorher auf die Wetterbedingungen entsprechend einzustellen hat.

7. Rechte und Pflichten des Kunden im Leistungsstörungsfall

Der Kunde hat bei Leistungsstörungen in jedem Fall Abhilfe zu verlangen. Er ist verpflichtet, seine Beanstandungen so schnell wie möglich den Kundenbetreuern von Pro Rinteln e. V./ Lippe Tourismus & Marketing GmbH mitzuteilen, so dass diese für Abhilfe sorgen können. Entsteht dem Kunden ein Schaden, der von den Mitarbeitern von Pro Rinteln e. V./ Lippe Tourismus & Marketing GmbH oder der vbe verschuldet ist, so gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen, wobei die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536 a BGB ausdrücklich ausgeschlossen wird.
Verursacht der Kunde aufgrund unsachgemäßen Verhaltens bzw. Nichteinhalten der Sicherheitshinweise Beschädigungen an der Draisine und/oder der Infrastruktur, ist der Kunde dafür haftbar!

8. Anmietung im Rahmen von Pauschalangeboten

Erfolgt die Anmietung der Draisinen im Rahmen eines Pauschalangebotes, ist Vertragspartner der jeweilige Reiseveranstalter.

9. Besonderheiten

Die Verkehrsbetriebe Extertal GmbH (vbe) behält sich vor, Termine zu ändern, wenn aus bahntechnischen Gründen Transporte auf der Strecke stattfinden.

10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Gerichtsstand

10.1. Sollte eine Bestimmung des Mietvertrages nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übri­gen Bestimmungen nicht berührt. Sollte der Vertrag in einzelnen Teilen unwirksam sein oder Lü­cken enthalten, so tritt an die Stelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung, die dem sonstigen Inhalt des Vertrages ent­spricht und dem wirtschaftlichen Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestim­mung am nächsten kommt. Das glei­che gilt für die vorlie­genden Anmietbedingungen.

10.2. Soweit gesetzlich zulässig, wird der Sitz der vbe als Gerichtsstand vereinbart. Dieser ist aus­schließlicher Gerichts­stand für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten, mit Perso­nen, die kei­nen all­ge­mei­nen Gerichts­stand in Deutschland haben oder mit juristi­schen Per­sonen des öffent­lichen oder pri­vaten Rechts.

Rinteln, Januar 2022

ABENDFAHRT

Die Verkehrsbetriebe Extertal GmbH (vbe) betreiben auf der Bahnstrecke von Rinteln nach Alverdissen auf einer Länge von ca. 18 km einen Draisinenbetrieb. Pro Rinteln e. V. und Lippe Tourismus & Marketing AG treten als Verkaufsbüros und damit lediglich als Vermittler für Fahrten mit den Draisinen auf.

Wenn ein Kunde eine Draisine mieten möchte, so kommt ein Mietvertrag zwischen dem Kunden und der vbe durch die Vermittlung von Pro Rinteln e. V. oder Lippe Tourismus & Marketing GmbH auf der Grundlage der folgenden allgemeinen Mietbedingungen zustande:

1. Abschluss des Mietvertrages

1.1. Der Kunde stellt schriftlich, elektronisch oder fernmündlich an Pro Rinteln e.V. oder Lippe Tourismus und Marketing GmbH eine Anfrage und erhält daraufhin ein schriftliches Angebot über die von Pro Rinteln e.V. zu erbringende Leistung. Dieses Angebot wird bis zum Ablauf der in dem Angebot genannten Reservierungsfrist aufrechterhalten.

1.2. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Kunde innerhalb der Reservierungsfrist den im Angebot ausgewiesenen Entgeltbetrag vollständig überweist und der Betrag bis zum Ablauf der Reservierungsfrist auf dem Konto von Pro Rinteln e.V. gutgeschrieben ist. Andernfalls verfällt die Reservierung und Pro Rinteln e.V. ist berechtigt, über die Draisine(n) anderweitig zu verfügen

1.3. Erfolgt die Anfrage weniger als 10 Tage vor Beginn des Mietzeitraumes, so kann der Vertragsschluss auch mündlich oder fernmündlich erfolgen.

1.4. Bei einer Buchung vor Ort kommt der Vertrag durch die Entrichtung des Mietpreises und durch Unterzeichnung der Sicherheitshinweise zustande.

1.5 Die Sicherheitshinweise sind Bestandteil des Mietvertrages und müssen vor Fahrtantritt unterzeichnet werden.

2. Bezahlung

2.1. Der Mietpreis beträgt pro Akku-Draisine und Abend für max. 4 Personen 55,00 €.

2.2. Das Entgelt ist mit Vertragsabschluss sofort fällig. Wird der Betrag nicht bis zum Ablauf der im Angebot genannten Reservierungsfrist auf dem Konto von Pro Rinteln e.V. unter Angabe der Buchungsnummer gutgeschrieben, so verfällt die Reservierung und der Mieter verliert sämtliche Rechte aus diesem Vertrag.

3. Leistungen

Am Miettag erfolgt die Ausgabe der Draisinen um 18:00 Uhr. Die Ausgabe erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass der Kunde die vor Ort ausgegeben Sicherheitshinweise gelesen und unterzeichnet hat.
Die Draisine steht dem Kunden bis 21:30 Uhr zur Verfügung. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Kunde die Draisine spätestens am Ausgangspunkt abzugeben. Beim Überschreiten der vorgegebenen Rückkehrzeit behalten wir uns vor, auftretende Kosten in Rechnung zu stellen.

In Ausnahmesituationen kann es vorkommen, dass die Strecke situationsbedingt oder durch höhere Gewalt nicht komplett befahrbar ist. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Fahrpreisreduzierung bzw. Schadenersatzforderung.

4. Altersbestimmungen

Die Vermietung der Draisinen kann nur an volljährige Personen erfolgen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung volljähriger Personen eine Draisine fahren.

5. Stornierungen

5.1. Der Kunde kann vor Anmietbeginn jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei Pro Rinteln e. V. oder bei Lippe Tourismus & Marketing GmbH.

5.2. Der Nichtantritt ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung gilt nicht als Rücktritt vom Mietvertrag.

5.3. Tritt der Kunde vom Mietvertrag zurück, so kann Pro Rinteln e. V. oder Lippe Tourismus & Marketing GmbH für die vbe unter Berücksichtung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Mietsache Schadensersatz nach den folgenden Pauschalsätzen verlangen:
ab 1 Monat bis 10 Tage vor Anmietungsbeginn 20,00 € Bearbeitungsgebühr
ab 9. Tag vor Anmietungsbeginn 50 % des Mietpreises
bei Nichtantritt am Fahrtag 100 % des Mietpreises

Dem Kunden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass der vbe ein geringerer Schaden entstanden ist, die vbe kann einen konkret höheren Schaden ebenfalls geltend machen, der dann im Einzelnen nachzuweisen ist.

5.4. Falls andere als die gebuchten Personen die angemietete Draisine benutzen wollen, so ist dies Pro Rinteln e. V. oder Lippe Tourismus & Marketing GmbH rechtzeitig mitzuteilen.

5.5. Bearbeitungs- und Rücktrittsentgelte sind sofort zur Zahlung fällig.

6. Wetterbedingungen

Die Draisinen werden in der Zeit von Anfang Mai bis Mitte August eines jeden Jahres bei jedem Wetter zur Verfügung gestellt. Bei „schlechtem Wetter“ ist Pro Rinteln e. V. bzw. Lippe Tourismus & Marketing GmbH nicht verpflichtet, ein Alternativprogramm anzubieten. Sonnen- und Regenschutz werden nicht gestellt, so dass der Kunde sich vorher auf die Wetterbedingungen entsprechend einzustellen hat.

7. Rechte und Pflichten des Kunden im Leistungsstörungsfall

Der Kunde hat bei Leistungsstörungen in jedem Fall Abhilfe zu verlangen. Er ist verpflichtet, seine Beanstandungen so schnell wie möglich den Kundenbetreuern von Pro Rinteln e. V./ Touristik-Marketing Kreis Lippe mitzuteilen, so dass diese für Abhilfe sorgen können. Entsteht dem Kunden ein Schaden, der von den Mitarbeitern von Pro Rinteln e. V./ Touristik-Marketing Kreis Lippe oder der vbe verschuldet ist, so gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen, wobei die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536 a BGB ausdrücklich ausgeschlossen wird.
Verursacht der Kunde aufgrund unsachgemäßen Verhaltens bzw. Nichteinhalten der Sicherheitshinweise Beschädigungen an der Draisine und/oder der Infrastruktur, ist der Kunde dafür haftbar!

8. Anmietung im Rahmen von Pauschalangeboten

Erfolgt die Anmietung der Draisinen im Rahmen eines Pauschalangebotes, ist Vertragspartner der jeweilige Reiseveranstalter.

9. Besonderheiten

Die Verkehrsbetriebe Extertal GmbH (vbe) behält sich vor, Termine zu ändern, wenn aus bahntechnischen Gründen Transporte auf der Strecke
stattfinden.

10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Gerichtsstand

10.1. Sollte eine Bestimmung des Mietvertrages nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sollte der Vertrag in einzelnen Teilen unwirksam sein oder Lücken enthalten, so tritt an die Stelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung, die dem sonstigen Inhalt des Vertrages entspricht und dem wirtschaftlichen Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Das gleiche gilt für die vorliegenden Anmietbedingungen.

10.2. Soweit gesetzlich zulässig, wird der Sitz der vbe als Gerichtsstand vereinbart. Dieser ist ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten, mit Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder mit juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts.

Rinteln, Januar 2022

Jetzt Draisinen buchen!

nach oben