Sicherheitshinweise

Sicherheitshinweise Tagesfahrten

Draisine fahren soll Spaß machen. Beachten Sie deshalb bitte folgende Hinweise:

  • Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten!
  • Kinder unter 16 Jahren sind während der Fahrt von einer volljährigen Aufsichtsperson zu begleiten!
  • An den Bahnübergängen gilt die Straßenverkehrsordnung!
    Deshalb hier besondere Vorsicht. Obwohl Sie mit den Eisenbahnanlagen einen eigenen Verkehrsweg benutzen, gilt an den höhengleichen Straßenkreuzungen die Straßenverkehrsordnung. Grundsätzlich hat hier der Straßenverkehr Vorfahrt. Auch an Feld-, Wald- und Wirtschaftswegen.
  • An Stoppzeichen Halt!
  • An Straßen mit höherer Verkehrsdichte ist vor dem Stoppzeichen anzuhalten. Die Fahrt darf erst fortgesetzt werden, wenn sich kein Straßenfahrzeug dem Bahnübergang nähert.
  • Verhalten an Lichtzeichen (Ampelanlagen)
    An gefährlichen Straßenkreuzungen sind zu Ihrer Sicherheit Lichtzeichen (Ampelanlagen) angebracht. Die Aktivierung erfolgt automatisch durch die Draisine etwa 30 m vor dem Straßenübergang. Die Fahrt darf erst fortgesetzt werden, wenn durch grünes Signal die Fahrt mit der Draisine freigegeben wird. Den Straßenbereich dann zügig überqueren. Nicht anhalten, denn die Schaltung ist zeitabhängig. Bei Ausfall der Ampelanlage vor dem Stoppschild anhalten, warten bis sich keine Fahrzeuge dem Bahnübergang nähern und dann die Draisine über den Straßenbereich schieben.

Die Ampel in Krankenhagen an der Extertalstr. (Combi-Markt) und an der Bruchstraße (Holzhandlung in Extertal Bösingfeld) schalten nicht automatisch.
In Krankenhagen zeigt die Draisinenampel permanentes Rotlicht. Bei Erreichen der Ampel muss eine Person die Draisine verlassen und den Druckknopf am Ampelmast betätigen, bis das Rotlicht anfängt zu blinken (ca. 8 Sek.).Sie haben dann genügend Zeit, auf der Draisine wieder Platz zu nehmen um nach einer kurzen Dauerrotphase die Straße dann bei Grün zu überqueren.

In Bösingfeld an der Bruchstr. sind ca. 6 m vor dem Überweg Schranken montiert.
Vor den Schranken muss eine Person der Draisinenbesatzung die Schranke anheben, sodass max. 3 Draisinen vorsichtig in den Bereich zwischen Bahnübergang und Schranke einfahren können.
Die Person, welche zuvor die Schranke geöffnet hat, muss nun den Drucktaster an der Ampel ca. 6 Sekunden betätigen.
Sobald „Grünlicht“ für die Draisinen gezeigt wird können die Draisinen den Bahnübergang passieren. Hierbei ist unbedingt der kreuzende Straßenverkehr zu beobachten.
Die Person, welche zuvor die Ampel betätigt hat, öffnet auf der anderen Seite des Bahnübergangs die Schranke und lässt die max. 3 Draisinen passieren.

  • Don`t drink and drive!
    Dieser Spruch gilt nicht nur für das Auto – alkoholisierte Personen gehören auch nicht als Fahrer auf Draisinen! Es gelten auch hier die Grenzwerte der Straßenverkehrsordnung..
  • Der linke Fahrer ist der Fahrzeugführer!
    Beide Fahrer sind in der Lage, voneinander unabhängig zu bremsen oder anzutreiben. In gefährlichen Situationen hat der linke Fahrer auf Zuruf (z.B. „Bremsen!“) für gleichgerichtetes Handeln zu sorgen.
  • Bitte einigen Sie sich mit anderen Mitfahrenden über die Geschwindigkeit.
    Sind Sie der Langsamere, lassen Sie Schnellere an den Aussetzstellen überholen. Sind Sie der Schnellere, bitten Sie den Langsameren freundlich, Sie überholen zu lassen. Nutzen Sie für Überholvorgänge bitte unbedingt nur die Aussetzstellen!
  • Bleiben Sie auf Abstand!
    Fahren Sie bitte mit den Draisinen keine Rennen, halten Sie bitte mindestens 10 bis 15 Meter Abstand und provozieren Sie keine Auffahrunfälle und somit Personen- und Sachschäden auf der Strecke. Das gefährdet nicht nur Sie als Draisinenfahrer oder Ihre Mitfahrer, sondern auch Ihren Geldbeutel. Denn wir behalten uns vor, von Ihnen vorsätzlich verursachte Beschädigungen an den Draisinen Ihnen als Mieter in Rechnung zu stellen.
    Halten Sie ausreichend Sicherheitsabstand!
  • Bitte verstellen Sie keine Weichen!
    Sie durchfahren auf Ihrer Tour durch das Extertal die Bahnhöfe in Alverdissen, Bösingfeld, Krankenhagen und Rinteln Süd. Lassen Sie die Weichen so liegen, wie sie morgens von unseren Mitarbeitern gestellt worden sind. Das eigenmächtige Umlegen von Weichen ist nicht nur ärgerlich für nachfolgende Fahrer, es ist unter Umständen mit erheblichen Verletzungsgefahren verbunden! Befahren Sie Weichen langsam mit Schritttempo.
  • Draisine fahren soll Naturerlebnis sein und bleiben!
    Bitte lassen Sie an den Aussetzstellen und unterwegs in den Gleisen keinen Abfall liegen! Das sollte eigentlich selbstverständlich sein.
  • An Rastplätzen und sonstigen Haltepunkten ist die Draisine mit dem zur Verfügung gestellten Schloss anzuketten, sodass sie von Dritten nicht entwendet werden kann. Wir behalten uns vor, Ihnen die Kosten einer Draisine, die aufgrund Ihrer Unachtsamkeit von Dritten entwendet wird, in Rechnung zu stellen.
  • Benutzen Sie immer die Sicherungsgurte auf der Sitzbank!
    Während der Fahrt müssen alle Personen auf ihren Plätzen bleiben. Fahrerwechsel oder Platzwechsel auf der Sitzbank sind nur bei stehender Draisine zulässig. Während der Fahrt müssen die Beifahrer auf der Bank die Sicherungsgurte verschließen.
  • Benutzen Sie für Kinder einen geeigneten Kindersitz!
    Ihr im Auto mitgeführter Kindersitz wird mit Spanngurten vor Antritt der Fahrt auf der Sitzbank befestigt.
  • Bewegen Sie die Draisine nicht außerhalb des Gleises!
    Das würde die Kunststoff-Spurkränze erheblich beschädigen.
  • Fahrtrichtungswechsel!
    Damit es zwischen den Draisinen nicht zu Zusammenstößen kommt, ist um 14.00 Uhr für alle Fahrer ein Fahrtrichtungswechsel vorgeschrieben, unabhängig davon, auf welchem Abschnitt die Draisine sich gerade befindet. Fahrtrichtung bis 14.00 Uhr ist Richtung Alverdissen, ab 14.00 Uhr Richtung Rinteln.
  • Rückkehr bis 17.00 Uhr!
    Beim Überschreiten der vorgegebenen Rückkehrzeit behalten wir uns vor, auftretende Kosten in Rechnung zu stellen.
  • Haftung
    Die vbe haftet im Rahmen der gesetzlich geregelten Gewährleistung dafür, dass die Draisine und die Fahrstrecke nicht mit Fehlern behaftet sind. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 538 BGB wird jedoch in vollem Umfang ausgeschlossen. Ferner wird nicht für Sachen des Kunden, die während der Draisinefahrt abhanden gekommen sind, gehaftet. Für den Verlust der Draisine oder einzelner Teile bzw. des Zubehörs sowie für Beschädigungen haftet der Kunde. Für Beschädigungen durch Dritte oder infolge eines Unfalls haftet der Kunde ebenfalls, sofern der Verursacher nicht ermittelt werden kann.

Sicherheitshinweise Abendfahrten

Draisinefahren soll Spaß machen. Beachten Sie deshalb bitte folgende Hinweise:

  • Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten!
  • Kinder unter 16 Jahren sind während der Fahrt von einer volljährigen Aufsichtsperson zu begleiten!
  • An den Bahnübergängen gilt die Straßenverkehrsordnung! Deshalb hier besondere Vorsicht. Obwohl Sie mit den Eisenbahnanlagen einen eigenen Verkehrsweg benutzen, gilt an den höhengleichen Straßenkreuzungen die Straßenverkehrsordnung. Grundsätzlich hat hier der Straßenverkehr Vorfahrt. Auch an Feld-, Wald- und Wirtschaftswegen.
  • An Stoppzeichen Halt! An Straßen mit höherer Verkehrsdichte ist vor dem Stoppzeichen anzuhalten. Die Fahrt darf erst fortgesetzt werden, wenn sich kein Straßenfahrzeug dem Bahnübergang nähert.
  • Verhalten an Lichtzeichen (Ampelanlagen). An gefährlichen Straßenkreuzungen sind zu Ihrer Sicherheit Lichtzeichen (Ampelanlagen) angebracht. Die Aktivierung erfolgt automatisch durch die Draisine etwa 30 m vor dem Straßenübergang. Die Fahrt darf erst fortgesetzt werden, wenn durch grünes Signal die Fahrt mit der Draisine freigegeben wird. Den Straßenbereich dann zügig überqueren. Nicht anhalten, denn die Schaltung ist zeitabhängig. Bei Ausfall der Ampelanlage vor dem Stoppschild anhalten, warten bis sich keine Fahrzeuge dem Bahnübergang nähern und dann die Draisine über den Straßenbereich schieben.

Die Ampel an der Bruchstraße (Holzhandlung in Extertal Bösingfeld) schaltet nicht automatisch.
Ca. 6 m vor dem Überweg sind Schranken montiert.
Vor den Schranken muss eine Person der Draisinenbesatzung die Schranke anheben, sodass max. 3 Draisinen vorsichtig in den Bereich zwischen Bahnübergang und Schranke einfahren können.
Die Person, welche zuvor die Schranke geöffnet hat, muss nun den Drucktaster an der Ampel ca. 6 Sekunden betätigen.
Sobald „Grünlicht“ für die Draisinen gezeigt wird können die Draisinen den Bahnübergang passieren. Hierbei ist unbedingt der kreuzende Straßenverkehr zu beobachten.
Die Person, welche zuvor die Ampel betätigt hat, öffnet auf der anderen Seite des Bahnübergangs die Schranke und lässt die max. 3 Draisinen passieren.

  • Don`t drink and drive! Dieser Spruch gilt nicht nur für das Auto – alkoholisierte Personen gehören auch nicht als Fahrer auf Draisinen! Es gelten auch hier die Grenzwerte der Straßenverkehrsordnung.
  • Der linke Fahrer ist der Fahrzeugführer! Beide Fahrer sind in der Lage, voneinander unabhängig zu bremsen oder anzutreiben. In gefährlichen Situationen hat der linke Fahrer auf Zuruf (z.B. „Bremsen!“) für gleichgerichtetes Handeln zu sorgen.
  • Bitte einigen Sie sich mit anderen Mitfahrenden über die Geschwindigkeit. Sind Sie der Langsamere, lassen Sie Schnellere an den Aussetzstellen überholen. Sind Sie der Schnellere, bitten Sie den Langsameren freundlich, Sie überholen zu lassen. Nutzen Sie für Überholvorgänge bitte unbedingt nur die Aussetzstellen!
  • Gelassen geht’s besser! Fahren Sie bitte mit den Draisinen keine Rennen und provozieren Sie keine Auffahrunfälle auf der Strecke. Das gefährdet nicht nur Sie als Draisinenfahrer oder Ihre Mitfahrer, sondern auch Ihren Geldbeutel. Denn wir behalten uns vor, von Ihnen vorsätzlich verursachte Beschädigungen an den Draisinen Ihnen als Mieter in Rechnung zu stellen.
  • Bitte verstellen Sie keine Weichen! Sie durchfahren auf Ihrer Tour durch das Extertal die Bahnhöfe in Alverdissen, Bösingfeld, Krankenhagen und Rinteln Süd. Lassen Sie die Weichen so liegen, wie sie morgens von unseren Mitarbeitern gestellt worden sind. Das eigenmächtige Umlegen von Weichen ist nicht nur ärgerlich für nachfolgende Fahrer, es ist unter Umständen mit erheblichen Verletzungsgefahren verbunden! Befahren Sie Weichen langsam mit Schritttempo.
  • Draisinefahren soll Naturerlebnis sein und bleiben! Bitte lassen Sie an den Aussetzstellen und unterwegs in den Gleisen keinen Abfall liegen! Das sollte eigentlich selbstverständlich sein.
  • An Rastplätzen und sonstigen Haltepunkten ist die Draisine mit dem zur Verfügung gestellten Schloss anzuketten, sodass sie von Dritten nicht entwendet werden kann. Wir behalten uns vor, Ihnen die Kosten einer Draisine, die aufgrund Ihrer Unachtsamkeit von Dritten entwendet wird, in Rechnung zu stellen.
  • Schützen Sie sich vor der Sonne! Auf Ihrer Fahrt durch das Extertal sind Sie über die meiste Zeit direkter Sonnenstrahlung ausgesetzt. Schützen Sie sich bitte durch eine Kopfbedeckung vor der Sonne!
  • Benutzen Sie immer die Sicherungsgurte auf der Sitzbank! Während der Fahrt müssen alle Personen auf ihren Plätzen bleiben. Fahrerwechsel oder Platzwechsel auf der Sitzbank sind nur bei stehender Draisine zulässig. Während der Fahrt müssen die Beifahrer auf der Bank die Sicherungsgurte verschließen.
  • Benutzen Sie für Kinder einen geeigneten Kindersitz! Ihr im Auto mitgeführter Kindersitz wird mit Spanngurten vor Antritt der Fahrt auf der Sitzbank befestigt.
  • Bewegen Sie die Draisine nicht außerhalb des Gleises! Das würde die Kunststoff-Spurkränze erheblich beschädigen.
  • Teilen Sie sich die Strecke gut ein! Auf dem Hinweg nach Alverdissen steigt die Bahnstrecke langsam aber stetig an. Der Rückweg nach Rinteln lässt sich dagegen sehr bequem und schnell zurücklegen. Berücksichtigen Sie dies bitte in Ihrer Planung.
  • Fahrtrichtungswechsel! Damit es zwischen den Draisinen nicht zu Zusammenstößen kommt, ist um 20.00 Uhr für alle Fahrer ein Fahrtrichtungswechsel vorgeschrieben, unabhängig davon, auf welchem Abschnitt die Draisine sich gerade befindet. Fahrtrichtung bis 20.00 Uhr ist Richtung Bösingfeld, ab 20.00 Uhr Richtung Rinteln.
  • Haftung. Die vbe haftet im Rahmen der gesetzlich geregelten Gewährleistung dafür, dass die Draisine und die Fahrstrecke nicht mit Fehlern behaftet sind. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 538 BGB wird jedoch in vollem Umfang ausgeschlossen. Ferner wird nicht für Sachen des Kunden, die während der Draisinefahrt abhanden gekommen sind, gehaftet. Für den Verlust der Draisine oder einzelner Teile bzw. des Zubehörs sowie für Beschädigungen haftet der Kunde. Für Beschädigungen durch Dritte oder infolge eines Unfalls haftet der Kunde ebenfalls, sofern der Verursacher nicht ermittelt werden kann.

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